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Katharina Mariko
Katharina ist deine Begleiterin für eine kraftvolle Schwangerschaft und natürliche Geburt. Als fünffache Mutter weiß sie: Eine entspannte, natürliche Geburt ist kein Zufall. Nach drei Kaiserschnitten hat eine natürliche Zwillingsgeburt gerockt – ein Moment, der ihr gezeigt hat, wozu Frauen wirklich fähig sind, wenn sie auf ihre angeborenen Kräfte vertrauen! Bei jeder Schwangerschaft gibt es nur die eine Chance es richtigzumachen - eine ganzheitliche Vorbereitung ist deshalb für eine entspannte Geburt essenziell!

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Rechte, Möglichkeiten und Entscheidungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Inhaltsverzeichnis

Es gibt so vieles, was Frauen in der Schwangerschaft und rund um die Geburt nicht gesagt wird. Nicht, weil es geheim wäre – sondern weil unser Gesundheitssystem, unsere Aufklärung und auch unser gesellschaftliches Bewusstsein noch immer lückenhaft sind, wenn es um weibliche Selbstbestimmung geht.

Dieser Artikel soll dir zeigen, was dir zusteht, was du wissen darfst – und was du selbst entscheiden kannst. Vielleicht hättest du dich an manchen Stellen anders entschieden, wenn du es gewusst hättest. Vielleicht bist du gerade mittendrin. Vielleicht möchtest du dieses Wissen weitergeben. In jedem Fall: Es gehört dir.

Hebammenhilfe – mehr als nur Wochenbettbesuche

Wusstest du, dass du Anspruch auf Hebammenbegleitung hast, solange du stillst?
Ob das drei Wochen oder drei Jahre dauert – so lange du dein Kind stillst, hast du auch Anspruch auf fachliche Begleitung. Ab dem 10. Lebensmonat deines Kindes benötigst du dafür lediglich eine ärztliche Verordnung (vgl. Stillkinder.de; Gesund ins Leben – Netzwerk Gesund ins Leben, Bundeszentrum für Ernährung).

Außerdem steht dir eine Hebamme nicht nur nach der Geburt, sondern auch nach einer Fehlgeburt zu – unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche der Verlust stattgefunden hat. Auch nach einer sogenannten „kleinen Geburt“ beginnt für dich ein Wochenbett, mit all dem körperlichen, emotionalen und hormonellen Wandel, den es mit sich bringt. Du hast das Recht, darin begleitet zu werden (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Familienportal.de).

Mehr Betreuung als du denkst

Wenige wissen, dass du bis zum 10. Lebenstag deines Babys Anspruch auf bis zu zwei Hebammenbesuche pro Tag hast.
Bis zum Ende der 12. Woche nach der Geburt kannst du weiterhin Hebammenhilfe beanspruchen, allerdings nicht mehr täglich (vgl. Kindergesundheit-info.de – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

Und noch eine Überraschung: Deine Hebamme kann dir den Mutterpass ausstellen – nicht nur deine Ärztin oder dein Arzt. Auch alle regulären Vorsorgeuntersuchungen – vom Messen des Fundusstands bis zur Urin- oder Blutdruckkontrolle – kann deine Hebamme durchführen. Der Ultraschall ist die einzige medizinische Maßnahme, die ihr nicht zusteht. Und auch dieser ist übrigens freiwillig (vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss – G-BA; Bundesministerium für Gesundheit).

Wenn das Leben stillsteht – und du Zeit brauchst

Vielleicht einer der sensibelsten, aber wichtigsten Punkte:
Wenn dein Baby im Mutterleib verstirbt, musst du dich nicht (sofort) operieren lassen. Du darfst abwarten, wenn du das möchtest – begleitet und achtsam. Eine Ausschabung (Curettage) ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit unter vielen. Deine Trauer darf Raum bekommen. Dein Körper darf sich in seinem eigenen Tempo verabschieden (vgl. Familienportal.de; Hebammenverband.de).

Dein Mutterpass – dein Dokument

Vielleicht wusstest du auch das nicht:
Der Mutterpass gehört dir.
Er ist kein behördliches Dokument, das du jemandem zeigen musst. Du entscheidest, wem du ihn gibst oder wem nicht – selbst im Krankenhaus (vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss – G-BA: Mutterpass 2023).

Hebamme ≠ Ärztin – und doch unersetzlich

Bei einer Klinikgeburt muss eine Hebamme anwesend sein – eine Ärztin oder ein Arzt jedoch nicht zwingend.
Das unterstreicht die zentrale Rolle der Hebamme im Geburtsprozess. Sie ist diejenige, die dich kontinuierlich begleitet – medizinisch, emotional und körperlich. Und doch wissen viele Frauen das nicht. Sie nehmen an, dass die Ärztin „das Wichtigste“ sei – dabei ist es oft die Hebamme, die den Raum hält, die Veränderung spürt, den Moment liest (vgl. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe – DGGG: Fachempfehlung 2023).

Was du wissen darfst, um selbstbestimmt zu entscheiden

Dieser Artikel soll ein Anstoß zur Selbstermächtigung sein.
Vielleicht hättest du einiges anders gemacht, wenn du diese Informationen vorher gekannt hättest. Vielleicht gibt er dir gerade jetzt Mut, weiterzugehen – in deinem Tempo, auf deinem Weg.
Du darfst Fragen stellen. Entscheidungen treffen. Dinge verweigern. Und Dinge einfordern. Du darfst Wissen nutzen – für dich, für dein Kind, für dein Erleben.

Eine erfahrene Begleitung, die stärkt

Wenn du das Gefühl hast, auf deinem Weg mehr Raum, Klarheit, Rückhalt und ein Fünkchen mehr Mut zu brauchen, dann melde dich gern bei mir. Ich begleite dich durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett – einfühlsam, informierend und stärkend.

Du bist nicht allein.

Du wünschst dir eine entspannte, sichere natürliche Geburt?

Wähle die beste Option für dich und dein Ungeborenes, um deine Schwangerschaft bewusst und deine Geburt kraftvoll zu gestalten. Lass uns den Weg gemeinsam gehen – ich freue mich auf dich!

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